Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen unseren
Klienten,
unseren
Kandidaten und unseren Beratern
beruhen
auf folgenden Grundsätzen,
die sich bewährt haben:
DEININGER Unternehmensberatung informiert den Klienten
vor
Beginn des Projektauftrages über mögliche Interessenkonflikte und
sichert zugleich absolute Vertraulichkeit aller zur Kenntnis
gelangenden Informationen während und zwei Jahre nach
Vollendung des Projektauftrages zu.
DEININGER-Berater analysieren gemeinsam mit dem Klienten
die
Ausgangslage im Unternehmen und legen mit dem schriftlichen
Angebot ein qualifiziertes Anforderungsprofil für die vakante
Position vor. Dieses Anforderungsprofil wird gemeinsam vor
Projektbeginn verabschiedet.
Es gilt die Verpflichtung, dass die einbezogenen Kandidaten
professionell nach objektiv definierten Kriterien und auf der Basis
langjähriger Erfahrungen sorgsam ausgewählt werden.
Referenzen werden mit absoluter Diskretion und Sorgfalt von
DEININGER eingeholt. DEININGER sichert jedem Kandidaten höchste
Vertraulichkeit während des gesamten Projektablaufs zu und gibt
ein zeitnahes und umfassendes Feedback.
Über alle wesentlichen Informationen des Projektablaufs erhält der
Klient einen Abschlussbericht, der insbesondere qualitative und
quantitative Rückschlüsse über die Zusammenarbeit ermöglicht.
Es gilt das ungeschriebene Gesetz, daß DEININGER
ebenfalls zwei
Jahre nach Projektabschluss keinen Manager des Klienten für ein anderes Unternehmen anspricht.
Unser Klient sichert Deininger im Rahmen des erteilten Projektauftrages
Exklusivität zu.
DAS ALLGEMEINE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist seit dem 18. August 2006 in Kraft >>> mehr...